Medizinrecht

Das Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben aber auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufes.

 

Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich also nicht nur auf das Gebiet der Arzthaftung (haftungsrechtliches Verhältnis zwischen Arzt und Patient) sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung von Kassen- und Privatpatienten auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, dem allgemeinen Berufsrecht, zum kollegialen und rechtlichen Verhältnis zwischen Ärzten und etwa spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs oder aber auch das Arztstrafrecht.

 

Im weiteren Sinne kann zu dem Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, der Apotheken und das Pharmazierecht gezählt werden. Diese Bereiche mit öffentlich-rechtlichem Schwerpunkt werden bisweilen auch als Gesundheitsrecht bezeichnet.

 

 

 

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