Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit!
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
vom 15. bis 24.10.2025 sind wir telefonisch leider nicht erreichbar!
In dringenden Fällen senden Sie gern eine E-Mail an
info@ra-behder.de
Wir melden uns dann zeitnah zurück.
Ansonsten sind wir ab dem 27.10. wieder wie gewohnt für Sie da!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Team von
behder.rechtsanwälte
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Liebe MandantInnen und Mandanten,
derzeit ist unsere Auslastung wegen erheblicher Arbeitsbelastung signifikant hoch.
Es kann daher im Einzelfall leider zu Verzögerungen bei der Fall-Bearbeitung kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Herzlich: Ihr Team Dirk Behder
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"Anwalt für Patientenrecht"?
"Spezialist im Medizinrecht"?
Google-Bewertungen als vorgeblicher Fachanwalt?
Prüfen Sie genau: Nur wer den theoretischen Fachanwaltslehrgang erfolgreich bestanden und in seiner paraktischen Tätigkeit eine definierte Zahl von anwaltlich bearbeiteten außergerichlichen sowie gerichtlichen Verfahren abgeschlossen hat, ist berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" zu führen. Das Werben mit der "Bearbeitung von Tausenden Fällen " im Arzthaftungsrecht ist bisweilen irreführend und nicht nachprüfbar - denn die beworbene Bearbeitung etwa in der Funktion einer juristischen Tätigkeit bei Schlichtungsstellen oder Versicherungen ersetzt die theoretischen wie praktischen Nachweise des Fachanwaltstitels nicht.
Darum: In Arzthaftungssachen nur zum Fachanwalt / zur Fachanwältin!
(Bei Rückenschmerzen konsultieren Sie auch keinen Augenarzt...)