Arzthaftung

Bereits mit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2006 hat sich RA Dirk Behder auf  Arzthaftungsrecht spezialisiert und im Jahr 2008 den Fachanwaltskurs Medizinrecht absolviert. Daneben verfügt er über langjährige, praktische Erfahrungen aus seiner Berufstätigkeit als Dipl.-Krankenpfleger in einem Klinikverbund. Er vertritt seine Mandantschaft im Arzthaftungsrecht überregional und bundesweit.

 

Viele Ärzte und Kliniken in Deutschland leisten trotz sich stetig verschlechternder Rahmenbedingungen hervorragende Arbeit. Doch auch in der Medizin geschehen menschlich verursachte Fehlleistungen und Komplikationen, die bei sorgsamer und de lege artis durchgeführter Vorgehensweise nicht hätten eintreten dürfen.

 

Arzthaftungssachen erstrecken sich fast durchweg über einen  längeren Zeitraum. Die notwendig einzusehenden Behandlungsunterlagen der Ärzte und Kliniken sind oftmals sehr umfangreich, so dass es eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, diese sorgfältig zu überprüfen. Dabei ist eine medizinische Grundausbildung grds. von Vorteil. Bisweilen müssen auch externe Sachverständige hinzugezogen werden. Gelingt der Nachweis eines Behandlungsfehlers, wird die Duchsetzung Ihrer Ansprüche in ca. 70% aller Fälle bereits außergerichtlich geregelt.

 

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