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"Anwalt für Patientenrecht"?
"Spezialist im Medizinrecht"?
Google-Bewertungen als vorgeblicher Fachanwalt?
Nur wer den Fachanwaltslehrgang erfolgreich bestanden hat und in seiner paraktischen Tätigkeit eine definierte Zahl von bearbeiteten außergerichlichen wie gerichtlichen Verfahren abgeschlossen hat, ist berechtigt, den von der Rechtsanwaltskammer verliehenen Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" zu führen.