Fachanwälte -  und Krankenpfleger

Auf die Einschaltung von Spezialisten und Praktikern sollten Sie zur bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche Wert legen. 

 

Zum Verständnis -teils sehr komplexer- arzthaftungsrechtlicher Sachverhalte ist unserer Auffassung nach medizinisches (Grund-) Wissen zwingend erforderlich. Es kann eben durchaus einen entscheidenden Unterschied machen, ob Ihre Anwälte selbst im Gesundheitswesen beruflich aktiv in Kliniken gearbeitet haben, oder ob ein Jurist ein Krankenhaus nur zum Besuch seiner Angehörigen betreten hat und zum Verständnis des medizinischen Geschehens erst einmal "googlen" muß. Bei uns können Sie sicher sein - wir wissen wovon wir reden!

 

Das fängt z.B. bereits bei der Sichtung der Behandlungsdokumentation als erstem Schritt an:

 

- Sind die übermittelten Unterlagen vollständig?

- Ergeben sich Lücken und/oder Implausibilitäten?

- Wurde die gesamte Bildgebung übermittelt?

- Fehlen wichtige Laborparameter?

- Was bedeutet z.B. ein skizzierter Liegestuhl im OP -Bericht?* 

  (* Beach-Chair-Lagerung)

 

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Weichen für eine erfolgreiche Bearbeitung und seriöse juristische Beurteilung Ihres Falles bereits sehr früh gestellt werden.

 

Als Fachanwälte für Medizinrecht und examinierte Krankenpfleger  mit mehrjähriger Berufserfahrung im klinischen Alltag können wir Ihren Fall medizinisch einordnen - und wissen, worauf wir für Sie achten müssen!

 

Diese "Doppelqualifikation" bringen  wir tagtäglich für unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren ein. 

besser. beraten.

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